Das ChemieVersorgungswerk ist die gemeinsame Antwort von BAVC, IG BCE und R+V auf die Herausforderungen der Zukunft. Arbeitgeber und Gewerkschaft haben den Tarifvertrag „Lebensarbeitszeit und Demografie“ in das Chemietarifpaket 2008 aufgenommen. Die R+V Versicherung hat gemeinsam mit BAVC und IG BCE ein Versorgungswerk gegründet, das Arbeitgebern wie deren Beschäftigten speziell auf die chemische Industrie zugeschnittene Lösungen bietet: Angebote zur betrieblichen Altersversorgung sowie Konzepte zur Gestaltung von Lebensarbeitszeit und Altersteilzeit. Gemeinsam gestalten wir aktiv den demografischen Wandel.
Die tarifvertraglichen Regelungen zur Altersvorsorge sind in den §§ 15 ff. Tarifvertrag über Einmalzahlungen und Altersvorsorge (TEA) aufgenommen.
Das Sozialpartnermodell ist systematisch in die bestehenden Regelungen integriert worden. Alle bekannten tariflichen Beträge, wie Zukunftsbetrags oder Demografiebetrag, die in der Vergangenheit für die tarifliche Altersversorgung eingesetzt werden konnten, können auch innerhalb des Sozialpartnermodells eingesetzt werden.
Die besonderen Regelungen zur reinen Beitragszusage finden sich in Unterabschnitt 2 des TEA.
Die tariflichen Regelungen werden durch die gesetzlichen Regelungen in §§ 21 ff. Betriebsrentengesetz (BetrAVG) eingerahmt.
a. Entgeltumwandlungsgrundbetrag
Der Entgeltumwandlungsgrundbetrag nach § 15 TEA gilt unverändert auch im Sozialpartnermodell. Ein Sicherungsbeitrag ist hierauf zu entrichten.
b. CTF I und CTF II jetzt Arbeitgeberbeitrag
Die Chemietarifförderung wird ersetzt durch einen 15%-igen pauschalen Arbeitgeberbeitrag nach § 21 TEA.
Im Hinblick auf den Entgeltumwandlungsgrundbetrag entspricht dieser Arbeitgeberzuschuss der Höhe nach der ehemaligen CTF I und dient der Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung aus § 23 Abs. 2 BetrAVG i.Vm. § 21 TEA.
Beispiel: volle Umwandlung des Entgeltumwandlungsgrundbetrages
Entgeltumwandlungsgrundbetrag: 478,57 EUR
Arbeitgeberbeitrag nach § 21 TEA + Aufstockung: 134,98 EUR
Beispiel: zusätzlich umgewandeltes Entgelt durch den Beschäftigten
Zusätzlich umgewandeltes Entgelt: 100,00 EUR
15 % AG-Beitrag nach § 21 TEA: 15,00 EUR
Innerhalb der reinen Beitragszusage steht der die Chemietarifförderung ersetzende pauschale Arbeitgeberbeitrag nach § 21 TEA dem Berechtigten nur zu, soweit die Entgeltumwandlung beitragsfrei in der Sozialversicherung erfolgt und dementsprechend keine Beiträge in der gesetzlichen Sozialversicherung fällig werden.
Die Beiträge sind steuerfrei und beitragsfrei in der Sozialversicherung bis zu einer Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (West) (BBG).
Für das Jahr 2024 sind das 3.624,- EUR. Dies ist auch die Obergrenze gemäß dem TEA.
Darin enthalten sind neben Ihrer eigenen Entgeltumwandlung der Entgeltumwandlungsgrundbetrag sowie der zusätzliche Arbeitgeberbeitrag.
Wird im Betrieb von der Öffnungsklausel im TEA Gebrauch gemacht, können zusätzlich weitere 4 % der BBG steuerfrei, allerdings sozialabgabenpflichtig eingezahlt werden. D.h. auf den 4 % der BBG übersteigenden Beitrag wird kein zusätzlicher Arbeitgeberbeitrag eingebracht.
Nach § 3 Nr. 63 EStG sind dies zusammen in 2024: 7.248,- EUR.
a. Altersrente
Der Pensionsplan sieht eine reine Altersrente vor. Dies beinhaltet einen lebenslangen monatlichen Rentenanspruch ohne hierbei eine bestimmte Höhe zu garantieren. Die Wahl einer Kapitalauszahlung zum Altersrentenbeginn ist im Sozialpartnermodell gesetzlich nicht möglich. Es besteht die Möglichkeit, Kleinstbetragsrenten abzufinden sowie die Altersrente vorzuziehen oder herauszuschieben .
b. Hinterbliebenenversorgung
Hinsichtlich der Hinterbliebenenversorgung unterscheidet der Pensionsplan für den Zeitraum vor und nach Altersrentenbeginn.
(1) vor Altersrentenbeginn
Sofern der Versorgungsempfänger vor Altersrentenbeginn verstirbt, ergibt sich eine lebenslange Partnerrente. Partner im Sinne des Pensionsplan sind Ehepartner, Lebenspartner oder nicht eheliche Lebensgefährten. Für die Waisen sieht der Pensionsplan eine befristete Waisenrente vor. Waisen im Sinne des Pensionsplans sind Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, in bestimmten Fällen maximal bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
Die jeweilige Rente wird aus dem individuellen Versorgungskapital gebildet und wie alle Renten nicht der Höhe nach garantiert.
Kleinstbetragsrenten können abgefunden werden.
(2) ab Altersrentenbeginn
Sofern der Versorgungsempfänger ab Altersrentenbeginn verstirbt, ist eine Hinterbliebenenversorgung nur vorgesehen, sofern der Versorgungsempfänger vor seinem Tod einen Antrag auf Einschluss einer Hinterbliebenenversorgung gestellt hat.
c. Invaliditätsabsicherung
Der Pensionsplan sieht keine Invaliditätsabsicherung vor.
Die Startrente berechnet sich aus dem bei Rentenbeginn vorhandenen individuellen Versorgungskapital und den dann aktuellen Rechnungsgrundlagen.
Der Rechnungszins zur Verrentung kann gegenüber dem Rechnungszins bei der Berechnung der Versorgungsleistungen vorsichtiger gewählt werden.
Dies geschieht beim ChemiePensionsfonds indirekt über die Festlegung des „maßgeblichen Kapitaldeckungsgrads“ (KDG), mit dem eine gewisse Überdeckung einkalkuliert wird.
Mindestens einmal jährlich wird geprüft, ob die laufenden Renten angepasst werden müssen.
Regeln (vom Steuerungsausschuss unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben änderbar):
Renten werden gesenkt, wenn der aktuelle KDG des Rentnerbestands unter 100 % beträgt (gesetzlich: zwingend, falls KDG kleiner 100 %).
Die Renten werden so weit gesenkt, dass der KDG des Rentnerbestands nach Anpassung 105 % beträgt (gesetzlich: mindestens 100 %).
Renten werden erhöht, wenn der aktuelle KDG des Rentnerbestands über 125 % beträgt
(gesetzlich: zwingend, falls KDG größer 125 %).
Die Renten werden so weit erhöht, dass der KDG des Rentnerbestands nach Anpassung 115 % beträgt (gesetzlich: mindestens 110 %).
Der KDG des Rentnerbestands wird durch die Kapitalanlageentwicklung und Langlebigkeit, aber auch durch Anpassungen der Rechnungsgrundlagen beeinflusst!
Die Betreuung des Anlagevermögens im Rahmen des Sozialpartnermodells Chemie erfolgt durch erfahrene Portfoliomanager und Spezialistinnen und Spezialisten der R+V. Mit mehr als 100 Mrd. EUR Kapitalanlagen gehört die R+V zu einen der größten institutionellen Anlegern Deutschlands.
Grundlage für die erfolgreiche Kapitalanlage der R+V ist ein professionelles Anlage- und Risikomanagement, das zu einem gut strukturierten und damit robusten Portfolio führt. R+V hat einen breiten Marktzugang und kann aufgrund der hohen Anlagevolumina bei Investments Kosteneffizienzen erzielen.
Über den Steuerungsausschuss überwachen die Sozialpartner die Kapitalanlage und haben eine empfehlende und beratende Funktion bei der Auswahl und Umsetzung von Kapitalanlagestrategien.
Ziel ist ein langfristig tragfähiges und ausgewogenes Anlagekonzept für eine verlässliche Rendite. Die Renditestabilisierung und Schwankungsreduktion in der Kapitalanlage führen in Verbindung mit den Sicherungsmechanismen im Sozialpartnermodell zu einer attraktiven Rente.
Investiert wird in ein robustes Anlagekonzept, welches eine Vielzahl an ganz unterschiedlichen Marktszenarien berücksichtigt.
Neben einer dynamischen Aktiensteuerung und einer aktiven Rentenstrategie beinhaltet das Anlagekonzept ein Wertsicherungskonzept.
Die weltweit indexnah angelegten Aktien unterliegen einer dynamischen Aktienquotensteuerung. Die jährliche Startquote des Aktienanteils beträgt 40 Prozent. Die Mindestaktienquote liegt bei 10 Prozent, die maximale bei 80 Prozent.
Bei der Rentenpapieranlage liegt der Fokus auf Staats-, Unternehmens- und Bankanleihen oder auch Pfandbriefe.
In turbulenten Marktphasen liegt der Fokus auf Wertsicherung und Werterhalt.
In positiven Marktphasen wird die Aktienquote erhöht, um von Aufwärtsbewegungen zu profitieren.
In negativen Marktphasen wird die Aktienquote reduziert und damit der erzielte Portfoliowert stabilisiert.
Gerade über langfristige Zeiträume führt dieses asymmetrische Profil zu einer stabilen und verlässlichen Rendite.
Der Sicherungsbeitrag ist auf jeden im Sozialpartnermodell Chemie entrichtenden Beitrag zu zahlen. Dies gilt für Arbeitgeber- sowie für Arbeitnehmerbeiträge
Das gilt somit auch für Entgeltumwandlungsgrundbetrag, Demografiebetrag, Zukunftsbetrag, Altersfreizeiten (bei Einbringung in die bAV), Jahresleistungen, Einmalzahlungen und Urlaubsgeld.
Auf den zusätzlichen AG-Beitrag nach § 21 TEA wird kein Sicherungsbeitrag entrichtet.
Der Sicherungsbeitrag dient dem Zweck der Absicherung der Rente und als Kompensation für den Entfall der Arbeitgeberhaftung. Dieser wird in einem Sicherungsvermögen kollektiv angelegt und nicht einzelnen Versorgungskapitalien zugeordnet.
Die Summe der Sicherungsbeiträge bildet den Sicherungsbeitragspuffer. Zweck dieses Puffers ist es, Rentenschwankungen in der Rentenphase auszugleichen.
Ein Ausgleich von Schwankungen in der Anwärterphase erfolgt nicht.
Der Sicherungsbeitragspuffer wird nur eingesetzt, sofern die Schwankung einen von dem Steuerungsausschuss zuvor festgelegten Schwellenwert unterschreitet.
Dieser Schwellenwert kann im laufenden Modell durch Beschluss neu festgelegt werden.
Der Umfang der Einflussmöglichkeit bestimmt sich nach dem zu Grunde liegenden Pensionsplan sowie dem Durchführungsvertrag.
Maßgebliche Einflussmöglichkeit haben die Tarifvertragsparteien durch den eingerichteten Steuerungsausschuss.
Im ChemiePensionsfonds können die Tarifvertragsparteien maßgeblichen Einfluss auf das Anlage- und Risikomanagement, die Festlegungen zur Leistung bei Rentenbeginn sowie die Festlegungen bei Leistungserhöhungen und –senkungen nehmen.
Sie entscheiden über die Verwendung des kollektiven Sicherungsbeitragspuffers mit.
Bei der Kapitalanlage haben sie eine beratende Funktion.
Dem Steuerungsausschuss ist vierteljährig Bericht zu erstatten.
Um dem ChemiePensionsfonds beizutreten und den Entgeltumwandlungsgrundbetrag und die den zusätzlichen Arbeitgeberbeitrag zu beantragen, schließen Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine Vereinbarung zur Entgeltumwandlung ab.
Ihr Arbeitgeber meldet Sie auf der Grundlage dieser Entgeltumwandlungsvereinbarung zum ChemiePensionsfonds an.
Nutzen Sie die Entgeltumwandlungsvereinbarung auch, um weitere Einzahlungen vorzunehmen, z.B. den Demografiebetrag, Teile des tariflichen Urlaubsgelds oder der tariflichen Jahresleitung und den Zukunftsbetrag oder einen Anteil davon.
Sollten Sie in einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft leben und wollen Ihren Lebensgefährten als Hinterbliebenen benennen, ist es notwendig, dass Sie das Datenblatt „Datenblatt eheähnliche Lebensgemeinschaft“ ausfüllen und beim ChemiePensionsfonds hinterlegen.
Ja. Durch die Anpassung des persönlichen Geltungsbereichs im TEA und die damit verbundene Öffnung des Unterabschnitts 2 für AT-Beschäftigte und leitende Angestellte kann nun für diese eine „einschlägige“ tarifliche Regelungen durch arbeitsrechtliche Vereinbarung in Bezug genommen werden.
Einzige normierte Verpflichtung des Arbeitgebers ist die Entrichtung der Beiträge.
Aufgrund der vorhandenen tariflichen Regelungen sowie der gesetzlichen Besonderheiten der reinen Beitragszusage sind diese Beiträge in unterschiedlicher Höhe aufzustocken.
Auch haben sich die Tarifvertragsparteien darauf geeinigt, dass der Arbeitgeber auf die eingezahlten Beiträge einen Sicherungsbeitrag i.H.v. 5 % zu entrichten hat.
Eine Haftung des Arbeitgebers für garantierte Leitungen gibt es nicht.
Im Sozialpartnermodell besteht kein Haftungsrisiko für den Arbeitgeber. Der gesetzlich normierte Grundsatz aus § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG (Subsidiärhaftung) kommt nicht zur Anwendung.
Daneben schreibt das Gesetz ausdrücklich in § 22 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG vor, dass die Höhe der Leistungen nicht garantiert werden darf.
Grundlegend ist die Unterzeichnung des Beitritts- und Rahmenvertrags zwischen Unternehmen und Versorgungseinrichtung.
Notwendig ist dabei, dass sich das jeweilige Unternehmen seine Tarifgebundenheit bescheinigen lässt oder einen Nachweis über die Zustimmung zur Teilnahme seitens BAVC und IGBCE vorlegt.
Nach Annahme und Bestätigung des Beitrittsrahmenvertrags durch die CHEMIE Pensionsfonds AG sind Neuanmeldungen zum nächsten Monatsersten möglich.
Im Anschluss hat das Unternehmen mit den neuen Beschäftigten, die neu zum ChemiePensionsfonds hinzutreten, eine Entgeltumwandlungsvereinbarung zu unterzeichnen.
Sofern im Unternehmen bereits eine Betriebsvereinbarung existiert, die die tariflichen Altersversorgungsleistungen und Arbeitgeberleistungen regelt, ist diese im Hinblick auf die die reine Beitragszusage als neue Zusageart anzupassen.
Kostenfreie telefonische Beratung
E-Mail Service